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Nachrichten - Archiv

Fischwilderei (vom Sommer 2007)

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Angeln in fremden Gewässern ohne gültige Fischereipapiere den Tatbestand der Fischwilderei erfüllt und kein Kavaliersdelikt ist, sondern hart bestraft wird.

Das Strafgesetzbuch sieht Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor (§293 StGB).

Personen, die an unseren Gewässern ohne gültige Fischereipapiere beim Angeln angetroffen werden, werden der Polizei übergeben und zur Anzeige gebracht. Das verwendete Angelgerät wird sichergestellt und eingezogen.

Wir möchten auch alle Eltern, deren Kinder Interesse am Angelsport haben, bitten, ihre Kinder über diesen Sachverhalt aufzuklären. Gerne kann ihr Kind Mitglied im ASV Reichelsheim werden, alle notwendigen Anträge können hier auf der Homepage unter "Downloads"  heruntergeladen werden.
Jahreshauptversammlung 2007 - Ernst Mogk wurde Ehrenmitglied !
Zum neuen Ehrenmitglied des Vereins wurde Ernst Mogk ernannt. Unser Vorsitzender, Norbert Stanzel, dankte Ernst Mogk für seinen allseits unermüdlichen Einsatz für den ASV Reichelsheim und überreichte die Ehrenmitgliedsurkunde und ein kleines Dankeschön-Präsent in Form eines Vereinspulli`s.
weitere Themen:

Das Gastangeln an Wochenenden, wenn keine Veranstaltungen sind, ist wieder gestattet. Hierzu werden Gastkarten freitags ab 20:15 im Anglerheim verkauft.

Das Hechtblinkern ist auch Wochentags genehmigt. Die Störung anderer Angler ist hierbei zu vermeiden. Das Hechtangeln ist ab dem 1. Mai, den gesetzlichen Zeiten, zugelassen

Jungendliche beantragen, dass ab dem 14. Lebensjahr, ohne Begleitung eines Erwachsenen, der Angelsport ausgeübt werden darf.

Das Protokoll der Sitzung ...> hier <

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