Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Angeln in fremden Gewässern ohne gültige Fischereipapiere den Tatbestand der Fischwilderei erfüllt und kein Kavaliersdelikt ist, sondern hart bestraft wird.
Das Strafgesetzbuch sieht Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor (§293 StGB).
Personen, die an unseren Gewässern ohne gültige Fischereipapiere beim Angeln angetroffen werden, werden der Polizei übergeben und zur Anzeige gebracht. Das verwendete Angelgerät wird sichergestellt und eingezogen.
Wir möchten auch alle Eltern, deren Kinder Interesse am Angelsport haben, bitten, ihre Kinder über diesen Sachverhalt aufzuklären. Gerne kann ihr Kind Mitglied im ASV Reichelsheim werden, alle notwendigen Anträge können hier auf der Homepage unter "Downloads" heruntergeladen werden.